Ermittlung des gemeinen Werts von nicht notierten
Anteilen an Kapitalgesellschaften
Willkommen beim Stuttgarter Verfahren
Das Stuttgarter Verfahren fand insbesondere bei der
Erbschaftssteuer
und Schenkungssteuer zur Bewertung von
nicht notierten Anteilen an
Kapitalgesellschaften Anwendung. Aber auch in
vielen Gesellschaftsverträgen wurde das
Stuttgarter Verfahren zur Bewertung von
GmbH-Anteilen
vereinbart, so dass das Stuttgarter Verfahren noch
viele Jahre für die
Unternehmensbewertung
heranzuziehen ist. Das Bewertungsverfahren galt
auch für eine GmbH in zusammengesetzten
Rechtsformen, wie z.B. GmbH & Co. KG oder in
einer
Betriebsaufspaltung. Als betriebswirtschaftliche Methode
der Unternehmensbewertung war und ist das Stuttgarter
Verfahren nicht relevant.
Die neue Unternehmensbewertung
richtet sich für die Erbschaftssteuer nach dem sogenannten
Ertragswertverfahren. Das Ertragswertverfahren ist auch die
betriebswirtschaftlich anerkannte
Unternehmensbewertungsmethode. Wir bieten Ihnen auch eine
kostenlose online Unternehmsbewertung nach dem
Ertragswertverfahren...
Die Erbschaftssteuer können Sie online und kostenlos mit unserem
Erbschaftssteuerrechner ausrechnen...
Das Stuttgarter Verfahren
Gemäß § 11 Abs. 2 BewG waren Anteile an
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,
Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, bergrechtlichen
Gewerkschaften), für die kein Börsen- oder
Marktpreis vorliegt, mit dem gemeinen
Wert anzusetzen. Lässt sich der gemeine
Wert nicht aus Verkäufen ableiten, die
weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter
Berücksichtigung des Vermögens und der
Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu
schätzen.
Stuttgarter Verfahren:
Online Berechnung Stuttgarter Verfahren oder
alternativ gibt es den Stuttgarter Verfahren
Rechner sowie weitere
Software als kostenlosen
Download: