Stuttgarter Verfahren

 

Stuttgarter Verfahren

Bewertung von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften

Berechnung des Anteilswertes anhand des Stuttgarter Verfahrens:

Bewertung GmbH Anteile  Ertragswertverfahren  Unternehmensbewertung nach dem Stuttgarter Verfahren

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1. Vermögenswert

Immobilien (tatsächliche Werte)

Finanzanlagen (tatsächliche Werte)

sonstige Vermögensgegenstände

abzgl. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Reinvermögen

gezeichnetes Kapital

Vermögenswert des Anteils (Vermögen bezogen auf das Nennkapital)

 

 %

2. Ertragswert

 

 

 

 

Ertrag

Faktor

gesamt

Ertrag des letzten Wirtschaftsjahres

Ertrag des vorletzten Wirtschaftsjahres

Ertrag des vorvorletzten Wirtschaftsjahres

Summe

 

 

Durchschnittsertrag

 

Ertragshundertsatz (Ertrag bezogen auf das Nennkapital)

 %

 

3. Wert eines Anteils

(68 % aus der Summe des Vermögenswerts und dem fünffachen Ertragshundertsatz)

 

Vermögenswert

%

fünffacher Ertragshundertsatz

%

x %

Summe

%

davon  %

%

Das gezeichnete Kapital von nominal  € hat somit einen Wert von

 x  %  =  

 €

Das Ergebnis können Sie mit rechter Maustaste und "Drucken" ausdrucken.

Hier finden Sie online die neue Unternehmensbewertungsmethode für die Erbschaftssteuer nach dem Ertragswertverfahren. Die anfallende Erbschaftssteuer können Sie mit unserem kostenlosen online Erbschaftssteuerrechner ermitteln...

Alternativ gibt es den Stuttgarter Verfahren Rechner sowie weitere Steuerrechner und Software als kostenlosen Download:

 

Wenn Sie eine Unternehmensbewertung bzw. einen Unternehmenswert nach dem Stuttgarter Verfahren wünschen, dann wenden Sie sich bitte an:
Steuerberater Michael Schröder.
Steuerberater Stuttgarter Verfahren

 

Regelbewertung

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