Stuttgarter Verfahren

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Stuttgarter Verfahren

Bewertung von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften

Berechnung des Anteilswertes anhand des Stuttgarter Verfahrens:

1. Vermögenswert

Immobilien (tatsächliche Werte)

Finanzanlagen (tatsächliche Werte)

sonstige Vermögensgegenstände

abzgl. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Reinvermögen

gezeichnetes Kapital

Vermögenswert des Anteils (Vermögen bezogen auf das Nennkapital)

 

 %

2. Ertragswert

     
 

Ertrag

Faktor

gesamt

Ertrag des letzten Wirtschaftsjahres

Ertrag des vorletzten Wirtschaftsjahres

Ertrag des vorvorletzten Wirtschaftsjahres

Summe

   

Durchschnittsertrag

 

Ertragshundertsatz (Ertrag bezogen auf das Nennkapital)

 %

 

3. Wert eines Anteils

(68 % aus der Summe des Vermögenswerts und dem fünffachen Ertragshundertsatz)

 

Vermögenswert

%

fünffacher Ertragshundertsatz

%

x %

Summe

%

davon  %

%

Das gezeichnete Kapital von nominal  € hat somit einen Wert von

 x  %  =  

 €

 

Alternativ gibt es den Stuttgarter Verfahren Rechner sowie weitere Software als kostenlosen Download:

 

Wenn Sie eine Unternehmensbewertung bzw. einen Unternehmenswert nach dem Stuttgarter Verfahren wünschen, dann wenden Sie sich bitte an:
Steuerberater Michael Schröder.
Steuerberater Stuttgarter Verfahren

 

Regelbewertung

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