Stuttgarter Verfahren

< Cyberlab | Software | Support | English >

Stuttgarter Verfahren

Ermittlung des gemeinen Werts von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften

BFH-Urteile  BFH-Urteile  BFH-Urteile

Willkommen beim Stuttgarter Verfahren

Das Stuttgarter Verfahren fand insbesondere bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zur Bewertung von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften Anwendung. Aber auch in vielen Gesellschaftsverträgen wurde das Stuttgarter Verfahren zur Bewertung von GmbH-Anteilen vereinbart, so dass das Stuttgarter Verfahren noch viele Jahre für die Unternehmensbewertung heranzuziehen ist. Als betriebswirtschaftliche Methode der Unternehmensbewertung war und ist das Stuttgarter Verfahren nicht relevant.

Gemäß § 11 Abs. 2 BewG waren Anteile an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bergrechtlichen Gewerkschaften), für die kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Lässt sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen.

 

Stuttgarter Verfahren:

online Berechnung Stuttgarter Verfahren:

Alternativ gibt es den Stuttgarter Verfahren Rechner sowie weitere Software als kostenlosen Download: